Heider BT150

„Die Neuregelung macht eine Lohnsteigerung um 50 Euro möglich. Eine gute Nachricht für die rund 42.000 Minijobber im Märkischen Kreis. Es ist nur fair und richtig, dass die Betroffenen ab dem nächsten Jahr einen Inflationsausgleich bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im Bundestag beraten,“ so der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider (CDU).

Die neue Verdienstgrenze gilt auch für die Beschäftigung in der Gleitzone (Midijobs). Bei den gering besteuerten Midijobs steigt die Höchstgrenze somit von 800€ auf 850€ an.

Heider: „Mini- und Midijobs sind Teil des stabilen deutschen Arbeitsmarkts und eine beliebte Möglichkeit für Menschen aus unterschiedlichsten Altersgruppen, unkompliziert dazu zu ver-dienen. Die Gefahr, dass durch die Regelung Minijobs ausge-weitet werden, sehe ich nicht: Die aktuelle Arbeitsmarktsituation ist mit 28 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten leuchtendes Vorbild für ganz Europa. Mit einer Arbeitslosenquote von 6,7 % und rund 150.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist der Märkische Kreis ganz vorne dabei.  Eine starke Zunahme von Minijobs ist daher auch mit der von Schwarz-Gelb initiierten Neuregelung in der heimischen Region nicht zu erwarten.“

CDU/CSU und FDP wollen auch erreichen, dass die Arbeit-nehmer im Minijobbereich in Zukunft höher rentenversichert sein sollen. Geringfügig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nach geltendem Recht grundsätzlich versicherungsfrei. Von der Möglichkeit, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, macht nur ein geringer Teil der Beschäftigten im gewerblichen Bereich Gebrauch. Künftig wird für geringfügig Beschäftigte die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung die Regel.

Heider: „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Arbeitnehmer im Mini- und Midijobsektor künftig grundsätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von dieser Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien zu lassen. Der Verzicht auf einen vollen Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung setzt dann aber in jedem Fall eine bewusste Auseinandersetzung mit der eigenen Vorsorge für den Fall einer Erwerbsminderung und den Eintritt in das Rentenalter voraus.“

Die Beschäftigten sollen zum pauschalen Rentenversiche-rungsbetrag des Arbeitgebers in Höhe von 15% selbst 4,6% hinzuzahlen. Die Neuregelung soll für alle ab dem 1. Januar 2013 neu abgeschlossenen geringfügigen Beschäftigungsver-hältnisse gelten.

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