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„Der Einsatz für einen stabilen Euro beinhaltet auch, das Vertrauen der Menschen für eine gemeinsame europäische Zukunft zu gewinnen. Der Euro liegt im ureigenen Interesse Deutschlands. Dass wir wirtschaftlich an der Spitze Europas stehen, haben wir insbesondere auch einer gemeinsamen Währung zu verdanken.“, so der heimische

Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider (CDU) anlässlich der Beratungen in erster Lesung zum erweiterten Euro-Rettungsschirm.

Heider: „Es ist die Aufgabe von uns Parlamentariern darauf zu achten, dass die Regierung Steuergelder sinnvoll einsetzt. Dass der Bundestag mit dem Euro-Rettungsschirm sein Budgetrecht nicht in unzulässiger Weise entleert und somit die verfassungsrechtlichen Schranken beachtet hat, bestätigt uns die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September zur Griechenlandhilfe und zum Euro-Rettungsschirm.“

Darüber hinaus begrüßt Heider die im Urteil angesprochenen Erfordernisse an die Mitwirkung des Deutschen Bundestages: „Die Entscheidung entspricht meinen Vorstellungen strenger Mitbestimmungs- und Kontrollrechte. Das Budgetrecht des Bundestages als Kern demokratischer Willensbildung wird durch das Urteil gestärkt.“

Heider spricht sich für eine Stärkung der Euro-Solidarität aus, macht aber auch klar, dass er entschiedener Gegner von uferlosen Haftungsübernahmen für andere Staaten ist: „Die von den Oppositionsparteien ins Spiel gebrachten Eurobonds sind ein Weg, den die christlich-liberale Koalition nicht gehen wird. Dies ist weder von unserem Grundgesetz noch von den EU Verträgen gedeckt und auch nicht Gründungsziel der Europäischen Union gewesen. Angemessene Nothilfe kann solidarisch gewährt werden. Deutschland haftet aber nicht für die Verbindlichkeiten anderer Euro-Mitgliedstaaten und tritt auch nicht für derartige Verbindlichkeiten ein!“

Heider: „Worüber wir zusätzlich nachdenken müssen, ist ein geordnetes Insolvenzverfahren für zahlungsunfähige Staaten zu entwickeln. Es gilt klarzustellen, dass sich künftig kein Mitgliedsstaat darauf verlassen kann, in jedem Fall durch finanzielle Unterstützung von den Partnern vor der Insolvenz bewahrt zu werden. Auch über eine Euro-Austrittsklausel muss gesprochen werden. Staaten, die Bürgschaften oder Kredite entgegen nehmen, müssen sich schließlich an die vorgegebenen Spielregeln der Solidargemeinschaft halten. Wer dies nicht möchte oder kann, muss die Euro-Solidargemeinschaft verlassen.“

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