Der Deutsche Bundestag hat endlich das Bundeskinderschutzgesetz beschlossen.
„Mit diesem Bundeskinderschutzgesetz soll eine bessere Qualität im Kinderschutz erreicht werden“ so Annemarie Kreckel, Bezirksvorsitzende der FU Südwestfalen. Wir müssen nicht nur auf Intervention sondern gleichermaßen auf Prävention achten. Es werden niedrigschwellige Hilfeangebote für Eltern vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes gemacht, da gerade die ersten Lebensjahre eines Kindes entscheidend sind. Kleine Kinder sind häufig bereits Gefahren ausgeliefert, die leider „nur“ auf die Überforderung der Eltern zurückzuführen sind. Es gilt junge Eltern zu ermutigen und sie in der Kindererziehung zu unterstützen, wo Bedarf ist. Nur starke Eltern sind die beste Garantie für gesunde und glückliche Kinder! Die Kommunen
werden somit in ihrer Arbeit bestärkt und unterstützt. Das Bundeskinderschutzgesetz ist das Ergebnis eines intensiven Austausches mit Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, Kommunen und Verbänden. Natürlich gab es auch vereinzelte Kritikpunkte, wie bei einer Veranstaltung mit Frau Michaela Noll MdB im Frühjahr diesen Jahres in Iserlohn laut wurde, die unter anderem zu Änderungen im Gesetzentwurf führten. Der gesamte Beratungsprozess war sachorientiert und wurde ausgewogen geführt. Gegen das Gesetz gab es keine Gegenstimmen.




