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Städte im MK können Zusätze am Ortseingangsschild anbringen

"Ab sofort haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen die Chance, ihre Ortseingangsschilder ein Stück weit zur Identitätsstiftung zu nutzen. Denn jetzt lassen wir zu, dass sie auf die Ortseingangsschilder, die nach § 42 Abs. 2 StVO amtlich sind, Zusätze  schreiben dürfen. Wir freuen uns, dass die anderen Fraktionen im Landtag diesem CDU-Antrag gefolgt sind." Das erklärt der christdemokratische Landtagsabgeordnete Wolfgang Exler. Die CDU-geführte Stadt Hagen hatte die Anregung an die CDU-Landtagsfraktion heran getragen. Sie wollte sich auf ihren Ortseingangsschildern als Stadt der Fernuniversität präsentieren.

Doch das Verbot die Gemeindeordnung. Die nun erfolgte Änderung in der Gemeindeordnung, die am 19.10.11 unter 15/2996 einstimmig im Parlament beschlossen wurde, macht solche, eine Stadt prägende oder die Identität einer Kommune bestimmenden Zusätze möglich.  Für meine Heimatstadt Menden könnte ich mir z.B. den Begriff vorstellen: "Tor zum Sauerland" .

Nach dem Beschluss des Düsseldorfer Landtags kann nun ein Stadtrat oder ein Gemeinderat mit der Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen einen Zusatz beschließen. Dies gilt natürlich auch für den Märkischen Kreis. Die erforderliche breite Mehrheit soll ausschließen, dass der Zeitgeist oder Modetrends, kurzfristige Überlegungen oder gar politische Richtungsentscheidungen maßgeblich sind. Exler: "Maßgeblich sein soll ein breiter, möglichst in einem fruchtbaren Findungsprozess entwickelter Konsens." 

Exler: "Das Motto lautet: Wofür steht unsere Gemeinde? Was prägt sie? Was bedeutet sie uns als Bürgerin und Bürger? Was verbinde ich als Bürgerin und Bürger mit meiner Heimatgemeinde? Das ist der Reiz an dieser Möglichkeit, die Leitbilddiskussion mit einem Symbolbegriff zu verbinden und diesen dann in der Tat in das Etikett der Stadt mit einzubinden."


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