Heider: „Preis-Diktat an den Zapfsäulen beenden“
„Auch bei uns im Sauerland sind die Autofahrer Opfer des bundesweiten Phänomens, das an Freitagen, vor Feiertagen und zu Ferienbeginn
besonders häufig Preiserhöhungen von bis zu 8 Cent auftreten. Gerade im ländlich geprägten Südwestfalen, wo das Pendeln zur Arbeitsstelle alltäglich und damit die Abhängigkeit vom eigenen Auto sehr groß ist, leiden die Bürgerinnen und Bürger unter der Preistreiberei der fünf großen Tankstellenbetreiber. Ich bin froh, dass das Bundeskartellamt mit seinem Abschlussbericht zur Sektorenuntersuchung Kraftstoffe jetzt belastbare Ergebnisse veröffentlicht hat und Maßnahmen getroffen werden können.“
„Das Untersuchungsergebnis der Wettbewerbshüter hat jetzt offenbart, dass die Preise der Öl-Oligopolisten hausgemacht sind und nicht etwa auf hoher Nachfrage oder Knappheit beruhen. Als Mitglied des Wirtschaftsausschusses dränge ich seit längerem darauf, dass im Kartellrechtsbereich rechtliche Instrumentarien entwickelt werden müssen, um die Preis-Exzesse an den Tankstellen zu unterbinden.“
Heider geht noch einen Schritt weiter und fordert, dass der Gesetzgeber die Spielregeln auf dem Markt anpassen muss: „Gegen die findige Methode der Preisgestaltung der Konzerne kann die Behörde rechtlich nicht unmittelbar vorgehen. Die Einleitung eines Kartellverfahrens wegen verbotener Preisabsprachen hat angesichts des bloßen Nachschielens der Verkaufspreise der Tankstelle „von gegenüber“ wohl wenig Aussicht auf Erfolg. Verbessert sich zukünftig der Wettbewerb nicht, so sollten wir über eine Preisregulierung nachdenken. In Australien beispielsweise dürfen die Mineralölkonzerne nur einmal am Tag ihren Preis ändern, müssen diesen 24 Stunden unverändert lassen und sind verpflichtet diese Änderung 16 Stunden vorher an eine staatliche Stelle zu melden. Auch in Österreich dürfen die Preise nur einmal am Tag geändert werden. Dies könnte die richtige Antwort sein, um die Verbraucher davor zu schützen, dass die Konzerne ihre Marktmacht nicht ausnutzen.“
Hintergrund der öffentlichen Empörung ist der veröffentlichte Untersuchungsbericht des Bundeskartellamtes. Die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde hatte 3½ Jahre in den Großräumen Hamburg, Leipzig, Köln und München die Preisgestaltung von 19 Mineralölunternehmen untersucht. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Marktmacht der größten Ölkonzerne in Deutschland durch eine strikte Umsetzung der Zusammenschlusskontrolle beschränkt werden müsse, um ihnen die Übernahme weiterer Tankstellen zu verbieten und so der Preistreiberei an den Zapfsäulen Herr zu werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass Aral, Esso, Jet, Shell und Total nicht mehr Tankstellen nach Belieben kaufen dürfen.




