Kreuze dürfen in Klassenzimmern hängen bleiben
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat am Freitag in letzter Instanz entschieden, dass Kruzifixe in italienischen
Schulen hängen bleiben- und nicht aus Rücksicht auf nicht christliche Schüler oder deren Eltern entfernt werden müssen. Damit revidierte die Große Kammer des Gerichtshofs ein Urteil der Kleinen Kammer von 2009, die genau entgegengesetzt geurteilt hatte, dass Kreuze in Klassenzimmern gegen die Religionsfreiheit der Schüler und das Erziehungsrecht der Eltern verstießen.
Den Anlass zum Urteil gab eine aus Finnland stammende Italienerin, die sich an den Kruzifixen in den Klassenzimmern ihrer beiden Söhne in Italien gestört hatte. Mit ihren Klagen auf Abhängung der Kreuze scheiterte sie in allen italienischen Instanzen. Doch 2009 gab ihr die Kleine Kammer des Europäischen Menschengerichtshofes recht: Die Kreuze müssten verschwinden. Dieses Urteil löste in Italien, aber auch in vielen anderen europäischen Ländern Empörung aus. Darauf macht der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese aufmerksam.
Liese lobte das Straßburger Urteil als sehr gute und weitreichende Entscheidung, welche die Verfassungsautonomie der Nationalstaaten achte: "Ich habe die Entscheidung des Menschenrechtgerichtshofes mit großer Erleichterung und Genugtuung aufgenommen. Kreuze und andere christliche Symbole gehören zu Deutschland und Europa und müssen auch ihren Platz im öffentlichen Raum haben. Das Kreuz steht für christliche Werte wie Frieden und Achtung der Menschenwürde, die auch für eine säkulare Demokratie unentbehrlich sind." Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, dem Peter Liese auch angehört, hatte Italien in dem Verfahren unterstützt.
Der heimische Europaabgeordnete wies abschließend noch einmal deutlich darauf hin, dass es sich bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um keine Institution der Europäischen Union handelt, sondern um eine Institution des Europarates. Der Europarat umfasst wesentlich mehr Staaten als die Europäische Union, so zum Beispiel auch Russland und die Türkei und beschäftigt sich mit der Auslegung der Menschenrechtskonvention von 1950. "Insbesondere vor diesem Hintergrund war das Urteil von 2009 ein Skandal, denn in Russland und der Türkei gibt es schlimmere Menschenrechtsverletzungen. Ein Kreuz in einem Klassenzimmer als Menschenrechtsverletzung anzusehen war für viele Menschen zu Recht ein inakzeptabler Gedanke", so Peter Liese abschießend.




