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Europäisches Parlament kämpft gegen Klonfleisch

Das Europäische Parlament stemmt sich gegen die Forderung der Europäischen Kommission und des Ministerrates, die Nachkommen geklonter Tiere und deren Produkte in der Europäischen Union zuzulassen. Aufgrund dieser Frage könnte das Vermittlungsverfahren zur Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel-Food) in den nächsten Tagen scheitern.

Darauf wies der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Peter Liese, Sprecher der größten Fraktion (EVP/Christdemokraten) im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments heute hin.

Seit vielen Jahren streiten die Europäischen Institutionen über die Frage, wie mit dem Klonen von Tieren zu Lebensmittelzwecken umgegangen werden soll. Das Europäische Parlament hat sich seit 2008 konsequent und stets mit großer Mehrheit für ein Verbot des Klonens und für ein Verbot der Vermarktung von Fleisch und Milch geklonter Tier und ihrer Nachkommen ausgesprochen. Kommission und Ministerrat haben sich allerdings stets gegen eine solch umfassende Lösung gewehrt.

Im Oktober vergangenen Jahres hat das Europäische Parlament einen ersten Teilerfolg erzielt. Der Verbraucherschutzkommissar John Dalli hat angekündigt einen Gesetzestext vorzulegen, der das Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken verbietet und auch die Vermarktung von Fleisch und Milch dieser Tiere. Als Begründung wird vor allen Dingen das Tierschutzargument angeführt - Klonen von Tieren ist Tierquälerei. "Viele geklonte Embryonen werden gar nicht erst geboren. Nach der Geburt verstirbt etwa ein Drittel innerhalb weniger Monaten qualvoll. Außerdem lehnt die große Mehrheit der Bevölkerung in Europa das Klonen von Tieren aus ethischen Gründen ab. Schließlich ist das Klonen von Tieren auch eine Vorstufe zum Klonen von Menschen", so der Arzte und Abgeordnete Peter Liese.

Der Vorschlag der Kommission hat nach Aussage von Peter Liese allerdings einen entscheidenden Haken, da demnach zwar das Fleisch von geklonten Tieren selbst nicht vermarktet werden darf, allerdings die Nachkommen und deren Produkte. "Wirtschaftlich interessant ist es, das Fleisch der Nachkommen zu vermarkten. Eine Regelung, die nur die Vermarktung des Fleisches der geklonten Tiere selbst umfasst, greift daher praktisch ins Leere. Wenn man die Klontechnik wirklich verhindern will, muss man auch eine Regelung für die Nachfolgegeneration finden. An dieser Frage kann das Vermittlungsverfahren scheitern. Bisher weigern sich Rat und Kommission standhaft die Nachkommen von geklonten Tieren irgendeiner Regelung zu unterziehen. Bei der Verhandlungsdelegation des Europäischen Parlamentes besteht Kompromissbereitschaft aber wenn eine Regelung nicht die Nachkommen umfasst, können wir dem Text am Ende nicht zustimmen", so der heimische Abgeordnete abschließend.


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