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Rot-Grün schlägt Entlastung für Kommunen aus

Portrait_Heider-neu150Der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Matthias Heider (CDU)zeigte sich enttäuscht über das aktuelle Ergebnis des Vermittlungsausschusses. Am

Donnerstag bestand nur noch eine schwache Hoffnung, dass es gelingt, die Bundesländer Sachsen-Anhalt oder Saarland zur Zustimmung im Bundesrat zu bewegen. Nach sieben Wochen waren die Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition über die Hartz-IV-Reform im Vermittlungsverfahren in der Nacht zum Donnerstag endgültig gescheitert. Schwarz-Gelb fehlt für eine Mehrheit im Bundesrat jetzt eine Stimme. Heider: „Ich habe trotzdem die Hoffnung, dass im Interesse der Familien, die auf Hartz-IV angewiesen sind, die Vernunft siegt. Auch wenn wir eigentlich nur dem Auftrag des Verfassungsgerichtes zur Überprüfung der Regelbedarfe und zur Sicherung der Teilhabe von Kindern in Bildung und Gesellschaft nachkommen, haben Union und FDP weitere Verbesserungen vorgeschlagen. Der Märkische Kreis wäre so um rund 16 Millionen Euro bei der Grundsicherung im Alter entlastet worden.“

Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuchs schafft die christlichliberale Koalition die notwendige Grundlage für die dringende, inhaltliche Runderneuerung der Grundsicherung für rund 4,8 Millionen Erwachsene und 2 Millionen hilfsbedürftige Kinder. Union und FDP sind der Opposition während des Vermittlungsverfahrens immer wieder entgegengekommen und hatten weitreichende Angebote gemacht.

Wichtigster Streitpunkt war die Frage nach der Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze. Der Gesetzesentwurf der Regierungsparteien sieht vor, dass der Regelsatz um fünf auf 364 Euro erhöht werden sollte. Dieser Betrag sei das Ergebnis transparenter Berechnungen, so wie das Bundesverfassungsgericht dies eingefordert hatte, so Heider. „Wer dieses Transparenzgebot ernst nimmt, muss der Opposition und einer willkürlichen Festlegung des Regelsatzes eine Absage erteilen.“

Jeder Euro, der auf die Regelsätze aufgeschlagen wird, kostet die Kommunen rund 60 Million Euro jährlich. Dies würde bedeuten, dass bei der von Rot-Grün geforderten Aufstockung der Regelsätze um 11 Euro, die kommunalen Haushalte eine zusätzliche Belastung von rund 630 Millionen Euro im Jahr erfahren würden. Die Opposition ließe damit nicht nur die Kommunen im Regen stehen, sondern sorge mit ihrer Blockade auch dafür, dass die sinnvollen Leistungen, wie Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen oder für Nachhilfeunterricht den Kindern in den Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften nicht zu Gute kommen können. Heider: “SPD und Grüne sollten lieber weniger Kalkül bezogen auf die Wahlen dieses Jahr an den Tag legen, als vielmehr an den Auftrag des Verfassungsgerichtes und die hilfsbedürftigen Bürgerinnen und Bürger denken.“


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