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Unternehmen und öffentliche Auftraggeber müssen künftig pünktlich ihre Rechnungen begleichen

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Ein großes Problem für Firmen die grenzüberschreitend tätig sind, ist die oft schleppende Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Nach Schätzungen der EU-Kommission gibt es in Europa derzeit Außenstände von rund 90 Mrd. Euro.

Besonders schlecht sei die Zahlungsmoral in Südeuropa. Rund zwei Drittel der unbezahlten Rechnungen entfallen auf die öffentliche Hand, ein Drittel auf private Firmen. Unternehmen und die öffentliche Hand in der EU müssen künftig pünktlicher zahlen.

Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich kürzlich auf eine neue EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug. Darauf machte der heimische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese aufmerksam. "Endlich wird dieses Thema zum Wohle der kleinen und mittleren Unternehmen vernünftig geregelt. Oft nämlich stehen kleinere Betriebe vor dem Bankrott, wenn ein größerer Auftrag nicht pünktlich bezahlt wird. Künftig können sie ihre Rechte besser durchsetzen", zeigte sich Peter Liese überzeugt.
Grundsätzlich tritt bei Rechnungen für Unternehmen europaweit spätestens nach 60 Tagen Verzug ein. Die dann fälligen Verzugszinsen sollen acht Prozent betragen. Für öffentliche Stellen soll eine Frist von 30 Tagen gelten. In Ausnahmefällen können dort bis zu 60 Tage für die Zahlung vorgesehen werden, etwa im Gesundheitswesen oder wenn dies Verwaltungsvorgänge und -Prüfungen erforderlich machen.

Gläubiger sollen eine Mindestentschädigung von 40 Euro für eine Mahnung bekommen und können eine Entschädigung für weitere angemessene Kosten verlangen. "Die neue Richtlinie ist ein echter Fortschritt für alle Unternehmen, die auch grenzüberschreitend tätig sind. Da die Wirtschaft in Südwestfalen stark exportorientiert ist, werden unsere heimischen Unternehmen direkt davon profitieren. Endlich gilt, dass die vertragswidrige 'Freiheit', nicht zu zahlen, dort endet, wo die Existenz des anderen gefährdet wird.

Viele mittelständische Betriebe schrecken bisher oft vor der Durchsetzung von Verzugszinsen zurück, weil sie um ihre Geschäftsbeziehungen fürchten. Mit der neuen Richtlinie tun wir konkret etwas für die Verbesserung der Zahlungsmoral", sagte der CDU-Europaabgeordnete abschließend. Das Europäische Parlament wird die neue Richtlinie voraussichtlich am 19. Oktober verabschieden. Nach einer formalen Billigung durch den Rat kann die Richtlinie im kommenden Jahr in Kraft treten. Ab 2013 gelten dann die neuen Bestimmungen.

2010-09-20_Liese_Bauhandwerk

Weitere Informationen zur Arbeit von Dr. Peter Liese MdEP gibt es auf seiner Homepage.


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